© Suling & Zenk GbR / Erstellt am 09.05.2024 - 19:36 Uhr

DORMAGO

Gute Beurteilung für Bahnhöfe in Dormagen und Nievenheim

19.03.2024 / 18:43 Uhr — Dormago - bs

Bereits zum 17. Mal widmete sich der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) in seinem Stationsbericht den 296 Bahnhöfen und SPNV-Haltepunkten in seinem Verbundraum. Für die Bereiche Aufenthaltsqualität, Fahrgastinformation und Barrierefreiheit wurde jeweils vier verschiedene Noten abgegeben, aus denen das Gesamturteil gebildet wurde. Beurteilt wurden auch der Bahnhof in Dormagen, die S-Bahn-Haltestelle in Nievenheim und die Haltestelle Dormagen-Chempark.

Für den Dormagener Bahnhof ergibt sich die zweitbeste Note im Gesamturteil. Die Bestnote „hervorragend“ gab es sowohl für die für Fahrgastinformation als auch im Bereich der Barrierefreiheit, für den die Prüfenden keinen Handlungsbedarf feststellten. Die Kategorie „Aufenthaltsqualität“ führte dann aber zu einer Abwertung im Endergebnis, da die als „verbesserungsbedürftig“ eingestuft worden ist.

Der Nievenheimer S-Bahnhof bekommt ebenfalls die zweitbeste Gesamtnote. Grundlage dafür ist zum einen die mit der zweitbestes Note bewertete Fahrgastinformation und zum andern die Barrierefreiheit, für die die Prüfenden nur einen geringfügigen Handlungsbedarf sehen. Die Aufenthaltsqualität sei jedoch genau wie am Bahnhof in Dormagen „verbesserungsbedürftig“. Lt. Bericht sind für den Bahnhof Modernisierungsmaßnahmen in Planung.

Die Fahrgastinformation an der Haltestelle Chempark erhält die Bestnote, die Aufenthaltsqualität sei zufriedenstellend und damit eine Note unter der Bestbewertung. Für die Barrierefreiheit läge aber ein erhöhter Handlungsbedarf vor - allerdings werden angedachte Maßnahmen wohl nicht weiter realisiert werden, da Currenta als Eigentümer der Station dem Umbau nicht zugestimmt hat. Das Unternehmen begründet dies mit der Statik der Personenüberführung und dem Vorhandensein von Leitungen für das Werksgelände, die einer Installation von Aufzügen zur Herstellung der Barrierefreiheit entgegenstehen. Insgesamt führt die mangelnde Barrierefreiheit im Gesamturteil zur Abwertung und damit zur zweitschlechtesten Note.

 

Fotoquelle: Archivfoto Dormago - bs

Pressefotos